Dienstag, den 06. März 2012 um 09:05 Uhr
Am 02.03.2012 hat der Bundestag den „Gesetzesentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“, welcher auch die Einführung der sog. Button-Regelung vorsieht, beschlossen.
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft – es muss erst noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.Da wahrscheinlich eine Übergangsfrist von 3 Monaten bestehen wird, sind die Gesetzesänderungen
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